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Landgericht Köln, 11 S 127/16

Datum:
21.11.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 127/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:1121.11S127.16.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 31.03.2016 - 111 C 227/14 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das Vorbehaltsurteil vom 05.03.2015 wird unter Wegfall des Vorbehalts aufrecht erhalten.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.510,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2013 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 492,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2013 zu zahlen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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