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Landgericht Köln, 10 S 28/17

Datum:
29.09.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 S 28/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0929.10S28.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 206 C 215/16
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 1.2.2017 (206 C 215/16) abgeändert und der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im 5. Obergeschoss Mitte des Hauses B-Straße, 51145 Köln, bestehend aus einem Zimmer, Küche, Bad mit WC, Diele/Flur, Loggia und zugehörigem Kellerraum, zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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