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Landgericht Köln, 39 T 48/16

Datum:
29.04.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
39. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
39 T 48/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0429.39T48.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Leverkusen, 50 Gs 68/15
 
Tenor:

Auf Antrag des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Leverkusen vom 07.11.2015 (Az. 50 Gs 68/15) rechtswidrig war und den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.

Von der Erhebung von Kosten in beiden Instanzen wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen in beiden Instanzen werden der Staatskasse auferlegt.

 
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