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Landgericht Köln, 36 O 109/16

Datum:
05.12.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
36. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Vorbehaltsurteil
Aktenzeichen:
36 O 109/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:1205.36O109.16.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.128,33 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Dem Beklagten bleibt die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

 
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