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Landgericht Köln, 29 S 156/15

Datum:
21.04.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 S 156/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0421.29S156.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 215 C 188/14
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.06.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 215 C 188/14 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:

Der auf Eigentümerversammlung vom 01.08.2014 gefasste Beschluss zu TOP 1 (Genehmigung der Jahresabrechnung 2013) wird für ungültig erklärt.

Der auf Eigentümerversammlung vom 01.08.2014 gefasste Beschluss zu TOP 4 (Entlastung des Verwaltungsbeirats) wird für ungültig erklärt.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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