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Landgericht Köln, 28 O 77/16

Datum:
19.07.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 77/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0719.28O77.16.00
 
Tenor:

1.               Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten,

              verboten,

es Dritten zu ermöglichen, in Bezug auf die Antragstellerin im Internet zu veröffentlichen:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

wenn dies geschieht wie auf Y wie folgt:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

2.               Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 17.3.2015 zurückgewiesen.

3.               Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin 2/3 und die Antragsgegnerin 1/3.

 
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