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Landgericht Köln, 28 O 419/15

Datum:
30.11.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 419/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:1130.28O419.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es zur Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,- EUR, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen,

1. durch die Passage

„In der Regel sollen solche Überprüfungen eigentlich unangemeldet stattfinden. Denn auch nur so haben sie Sinn. Dachte immer, die kommen unangemeldet? Eigentlich sind sie unangemeldet, aber wir haben ein paar Insider. Dank des Tipps werden zumindest die gröbsten Mängel behoben, die man auf die Schnelle beseitigen kann.“

den Eindruck zu erwecken, die im Beitrag gezeigte Kontrolle der Heimaufsicht sei von dieser als unangemeldete Kontrolle beabsichtigt gewesen, vor ihrer Durchführung habe das Pflegehaus L aber entgegen dieser Absicht durch einen Tipp Kenntnis von der Prüfung erlangt;

2. zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen:

„Kontrollen werden durch Insider angekündigt.“

3. folgendes Bild zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

wenn dies jeweils geschieht, wie in der Sendung „Y“.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerinnen als Gesamtschuldner zu 65%, die Klägerin zu 2 zu 10% und die Beklagte zu 25%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1 tragen die Beklagte zu 19% und die Klägerin zu 1 zu 81%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2 tragen die Beklagte zu 30% und die Klägerin zu 2 zu 70%.

Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungstenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5000,- EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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