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Landgericht Köln, 26 O 174/16

Datum:
14.12.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
26 O 174/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:1214.26O174.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 25.2.2016 aus dem Betrag von 9.876,93 € zu zahlen, ferner vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 785,03 € an die C AG und in Höhe von 102,00 € an den Kläger.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59% und die Beklagte zu 41%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages  leistet.

 
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