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Landgericht Köln, 25 O 322/12

Datum:
15.06.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 322/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0615.25O322.12.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,- € wegen fehlerhafter und rechtswidriger ärztlicher Behandlung nebst 5% Zinsen seit dem 20.11.2004 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 1.437,81 € nebst 5% Zinsen seit dem 31.10.2012 zu zahlen.

Die darüber hinausgehenden Zinsforderungen werden abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche weiteren materiellen Schäden und sämtliche weiteren zukünftigen, nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden, die ihm aus der dortigen fehlerhaften und rechtswidrigen Behandlung entstanden sind, derzeit entstehen und in Zukunft entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags.

 
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