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Landgericht Köln, 25 O 308/14

Datum:
02.02.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 308/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0202.25O308.14.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.208,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2012 zu zahlen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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