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Landgericht Köln, 25 O 302/13

Datum:
06.07.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 O 302/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0706.25O302.13.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein ererbtes Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,- € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche vergangene materiellen Schäden, die ihr infolge der im August 2008 erfolgten fehlerhaften Behandlung ihres Vaters Herrn F, geboren 04.05.1946, gestorben 13.08.2008, entstanden sind, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 7%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrages.

 
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