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Landgericht Köln, 22 O 435/14

Datum:
02.06.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 O 435/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0602.22O435.14.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger und der Drittwiderbeklagte tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Im Übrigen tragen die Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu 99 % und der Drittwiderbeklagte zu 1 %.

               Das Urteil ist im Verhältnis zum Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe

               110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Drittwiderbeklagte kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, der Beklagte leistet zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.

 
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