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Landgericht Köln, 20 S 1/16

Datum:
18.05.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 S 1/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0518.20S1.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 124 C 344/15
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.11.2015 – 124 C 344/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Das Amtsgericht Köln hat durch Urteil vom 27.11.2015 – Az.: 124 C 344/15 festgestellt, dass der Leistungsfall betreffend der Angelegenheit „Widerruf Darlehensvertrag gegen die L-Bank Köln mit der Darlehensnummer #####/####“ eingetreten ist und die Beklagtenseite den Klägern Deckung für die außergerichtliche Vertretung zu gewähren hat. Mit der Berufung verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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