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Landgericht Köln, 20 O 265/14

Datum:
16.03.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 265/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0316.20O265.14.00
 
Tenor:

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Auf die Widerklage und die Drittwiderklage werden der Widerbeklagte und der Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner verurteilt, an die Widerklägerin wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung 22.500,07 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 04.08.2014 zu zahlen.

3.       Die Gerichtskosten werden dem Kläger und Widerbeklagten auferlegt, zu 58% als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 1) und Drittwiderbeklagten. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) und Drittwiderbeklagten trägt der Kläger 42%. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und Widerklägerin tragen der Kläger und Widerbeklagte alleine 42% sowie der Kläger und Widerbeklagte mit dem Beklagten zu 1) und Drittwiderbeklagten als Gesamtschuldner die weiteren 58%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

4.       Dieses Urteil ist für die Beklagte zu 2) und Widerklägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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