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Landgericht Köln, 15 O 75/15

Datum:
15.12.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 75/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:1215.15O75.15.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Darlehensvertrag vom 11.07.2007 mit der Nr. #####/#### durch den Widerruf der Kläger vom 14.03.2014 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist.

Auf die Widerklage werden die Kläger als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte 58.201,69 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4,98% p.a. seit dem 01.04.2014 abzüglich einer am 30.04.2014 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.05.2014 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.06.2014 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.07.2014 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.08.2014 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.09.2014 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.10.2014 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.11.2014 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.12.2014 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.01.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 28.02.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.03.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.04.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.05.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.06.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.07.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.08.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.09.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.10.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.11.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.12.2015 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.01.2016 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 28.02.2016 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.03.2016 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.04.2016 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.05.2016 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.06.2016 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.07.2016 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR, einer am 30.08.2016 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR und einer am 30.09.2016 geleisteten Ratenzahlung von 348,83 EUR zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger vier Fünftel und die Beklagte ein Fünftel.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrags.

 
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