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Landgericht Köln, 15 O 278/15

Datum:
25.02.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 278/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0225.15O278.15.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Darlehensverträge zu den Nummern #####/####, #####/#### und #####/#### durch die Widerrufserklärung vom 24.02.2015 wirksam widerrufen worden sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10% und die Beklagte 90%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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