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Landgericht Köln, 11 S 158/15

Datum:
31.05.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 158/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0531.11S158.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 9 C 249/13
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 31.03.2015, Az. 9 C 249/13 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 4.288,02 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2013 an die Klägerin zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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