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Landgericht Köln, 10 S 139/15

Datum:
15.04.2016
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 S 139/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2016:0415.10S139.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 224 C 394/14
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.07.2015 (224 C 394/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30. Juni 2016 bewilligt.

 
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