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Landgericht Köln, 28 O 423/12

Datum:
30.09.2015
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 423/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2015:0930.28O423.12.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten zu unterlassen,

in Bezug auf die Klägerin und die Dreharbeiten zur Sendung „Die Y“ (Folge mit I) zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

a)

(Beklagte:)

„Das Kamerateam der Produktionsfirma R drehte rund 14 Tage lang, von denen übrigens die Y selbst sich nur an vier Tagen blicken ließ (…)“

(Time-Code 02:14, Anlage K3)

b)

(Beklagte:)

„Was haben die denn genau gesagt, was ihr machen sollt?“

(I:)

„Die haben gesagt. Äh… wir sollen, also F und ich waren in meinem Zimmer, dann kam Katia rein und hat gesagt, wir sollen meinen Bruder I2 provozieren, dass er aggressiv wird. Die ganze Zeit in sein Zimmer reingehen und wieder raus und da dran klopfen. Ja, und dann kam er raus und …“

(Beklagte:)

Also, die Z hat das selber gesagt?“

(I:)

„Ja“

„Er hat mir sonst nie ins Gesicht gehauen und die haben gesagt, er soll mir mal richtig ins Gesicht hauen.“

(Time-Code 03:52, Anlage K3)

c)

(I:)

„Dann kam irgendwann die Y und die haben halt gesagt, wir sollen das so und so machen, provozieren und halt nicht so wie im richtigen Leben.“

(C:)

„und dass ich mir im Klaren darüber sein muss, dass die ihren Film drehen und wir nur die Hauptdarsteller sind, oder die Darsteller sind. Und das geht einfach so wie jeder Film. Man hat ein, praktisch gesehen, ein Regiebuch und die, das spielen wir dann.“

(Time-Code 04:48, Anlage K 3)

(…)

(Beklagte:)

„Das Drehbuch musste abgearbeitet werden.“

(C:)

„Die haben sich die Situation so und da haben die einen Film draus gedreht, wie die ihn gerne hätten.“

(Beklagte:)

„Und dazu gehört auch teilweise richtiger Text, den man zu sagen hat?“

(C:)

„Die Texte mussten, die Texte alle jeder Text.“

(Time-Code 11:10, Anlage K 3)

d)

(C:)

„Der Redakteur sagte, wenn der Hund jetzt sterben würde, dann hätten wir doch mal was richtig Tolles in der Kamera.“

(Time-Code 07:11, Anlage K 3)

e)

(Beklagte:)

„Eineinhalb Jahre vergingen. I war inzwischen junge Mutter einer kleinen Tochter. Davon musste das Team der Y irgendwie Wind bekommen haben und meldete sich kurzerhand für einen zweiten Dreh an, diesmal im Rahmen einer Sonderfolge, in der Z noch einmal einige Familien besucht, um zu schauen wie die Lage inzwischen ist. Wieder wurde auf den unterschriebenen Vertrag verwiesen. Wenn die Familie sich weigere, müsse sie eine hohe Geldstrafe zahlen.“

(Time-Code 13:17, Anlage K3)

(Beklagte:)

„Diese Y ist gegen den Willen der Familie da. Sie ist hier nicht mehr willkommen.“

(Time-Code 14:22, Anlage K3)

f)

(C:)

„Draußen spielen Kinder. Die kommen an. Oh, die Y, die Y ist da. Und dann habe ich nur gehört, dass sie gesagt hat, sie soll, die Bodyguards, die sie da hatte oder was weiß ich, sollten ihr die Blagen vom Hals schaffen.“

(Time-Code: 14:45, Anlage K 3)

g)

Off Stimme:

„Tja, könnte man den Verdacht haben, dass Q oder das dieses Kamerateam irgendwas damit zu tun hat?“

Mutter:

„Ich habe auf jeden Fall den Verdacht. Weil der Hund ist auf jeden Fall vergiftet worden. Draußen die Nachbarn kannten den Hund. Also, die würden das nie machen, außerdem hat er draußen nie was gefressen. Der hat nur zu Hause was gefressen. Und denken darf man ja alles. Ich bin der Meinung gewesen, dass die da irgendwas mit zu tun gehabt haben. Der hat was gefressen, was die Blutkörperchen zersetzt, so wie Buttersäure oder irgendwie so was.“

Off Stimme:

„Ein zugegeben unglaublicher Verdacht, der letztendlich nicht bewiesen werden kann. Aber Luna war drei Jahre alt und kerngesund. Und nun plötzlich stirbt sie an einer Vergiftung?“

wie geschehen in dem über www.anonym1.tv abrufbaren Beitrag, Folge 77.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 665,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2012 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.023,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2013 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12% und die Beklagte zu 88%.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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