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Landgericht Köln, 28 O 246/15

Datum:
13.07.2015
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 246/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2015:0713.28O246.15.00
 
Tenor:

v e r b o t e n,

1. über den Antragsteller im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse in Köln aus dem Jahr 2000/2001 unter Angabe des Namens („J“ und/oder „J1“ und/oder „J2“) und/oder des Spitznamens („J3“) identifizierend zu berichten, wenn dies geschieht, wie in den Artikeln

-          „Das Phantom zu Köln“ vom 14.6.2015 und/oder

-          „Die dubiosen Ermittlungen zum Kölner Neonazi „J3“ vom 14.6.2015 und/oder

-          „V-Mann im Zwieliecht“ vom 16.6.2015

jeweils abrufbar auf der Internetseite anonym1.de

und/oder

2. über den Antragsteller im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse in Köln aus dem Jahr 2000/2001 unter Angabe des Namens („J“ und/oder „J1“ und/oder „J2“) identifizierend zu berichten, wenn dies geschieht, wie in den Artikeln

-          „Geheimdienst-Informant soll in Mordserie verwickelt sein“ vom 14.6.2015 und/oder

-          „Neuer NSU-Verdacht“ vom 14.6.2015

jeweils abrufbar auf der Internetseite anonym1.de.

 
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