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Landgericht Köln, 26 O 223/14

Datum:
23.11.2015
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 O 223/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2015:1123.26O223.14.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 06.10.2014 wird teilweise aufgehoben und klarstellend wie folgt neu gefasst:

1.       Der Beklagte wird verurteilt, die in der Anlage K1 (Anlage zum Urteil) auf dem Grundstück des Beklagten, U.-straße 20a, 00000 O., stehenden, nachfolgend näher bezeichneten Gewächse und zwar die Thujen T16-T19 und T21-T26 auf eine Höhe von 5,80 m zu kürzen.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Die Kosten der Säumnis trägt der Kläger.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger Ziffer 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 Euro. Die Parteien können die jeweilige Vollstreckung aus Ziffer 3 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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