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Landgericht Köln, 22 O 222/15

Datum:
22.12.2015
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 O 222/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2015:1222.22O222.15.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 7.875,00 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.12.2014 zu zahlen,

Zug um Zug gegen Übertragung der Kapitalbeteiligung der Klägerin und des Zedenten Herrn L, Y-Straße, 51143 Köln, zu einem Nominalbetrag von EUR 7.500,00 (in Form einer Kommanditbeteiligung) an der I GmbH & Co. KG eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRA #####.

2.       Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten auf Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.000,55 freizustellen.

3.       Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der im Tenor zu Ziffer 1 genannten Kapitalbeteiligung (Kommanditbeteiligung) in Verzug befindet.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine  Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

 
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