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Landgericht Köln, 19 O 36/14

Datum:
06.10.2015
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 O 36/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2015:1006.19O36.14.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Klägerin bezüglich des Mietverhältnisses der Parteien über das Hotel E im Haus B-Straße 2 in ##### Köln mit Ausnahme der Schönheitsreparaturen nicht die fachgerechte Durchführung sämtlicher Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Aufzugsanlage und der Teppichböden des Hauses obliegt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 93 %.

Wegen der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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