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Landgericht Köln, 18 O 73/15

Datum:
25.11.2015
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 73/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2015:1125.18O73.15.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Köln, 19 U 26/16
 
Tenor:

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 19.080,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2014 zu bezahlen, beschränkt auf die Versicherungsforderung.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese 60% und der Beklagte zu 2) 40%.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt die Klägerin.

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen dieser 25% und die Klägerin 75%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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