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Landgericht Köln, 14 O 263/14

Datum:
10.12.2015
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 O 263/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2015:1210.14O263.14.00
 
Tenor:

1.Der Beklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu    250.000,00 EUR oder Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten  für jeden künftigen Fall der Zuwiderhandlung

                            verboten

die nachfolgend wiedergegebenen Fotografien

                       (Darstellung der Fotografien)

ohne Zustimmung des Klägers ganz oder teilweise über die Domain www.anonym.de und/oder andere Domains und/oder andere Medien und/oder auf andere Weise zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder machen zu lassen, insbesondere wie aus der Anlage K 1 zu diesem Urteil ersichtlich;

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Diese wird für die Vollstreckung des Klägers aus Ziffer 1) des Tenors auf 5000,00 EUR festgesetzt. Im Übrigen ist das Urteil für den Kläger vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von  i.H.v. 110 % des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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