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Landgericht Köln, 84 O 208/14

Datum:
04.11.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
84 O 208/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:1104.84O208.14.00
 
Tenor:

In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

 hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Werbung der Antragsgegnerin sowie sonstiger Unterlagen.

Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß  §§ 3, 4 Nr. 11, 8, 12, 14 UWG sowie §§ 91, 890, 936 ff., 944 ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts Folgendes angeordnet:

im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Endverbrauchern einen 10,- EURO Gutschein für die Einlösung eines Rezeptes für rezeptpflichtige Arzneimittel anzubieten, anbieten zu lassen und/oder zu gewähren.

 
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