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Landgericht Köln, 7 O 301/13

Datum:
06.08.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 301/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:0806.7O301.13.00
 
Schlagworte:
Indizienbeweis für einen gestellten Verkehrsunfall. Insbesondere: Ausbleiben d. Beklagten zum Termin zur Parteienvernehmung als mögliches Indiz für ein manipuliertes Unfallgeschehen.
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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