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Landgericht Köln, 6 S 254/14

Datum:
06.07.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 S 254/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:0706.6S254.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 127 C 550/13
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24.9.2014 - 127 C 550/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.160,00 EUR festgesetzt.

 
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