Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 5 O 312/12

Datum:
12.08.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 312/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:0812.5O312.12.00
 
Tenor:

        Es wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, unter Abzug des bereits               gezahlten Betrages von 8.480 € an die Beklagte für die Nutzung ihrer               öffentlichen Wege und Straßen durch die Klägerin im Zusammenhang mit dem               Anschluss der klägerischen Windenergieanlagen des Windparks S an               das Umspannwerk N ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von               29.600 € zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Bürgschaftserklärung der C- Landesbank vom 10.05.2012 an diese herauszugeben Zug um Zug gegen Bereitstellung einer Bürgschaft in Höhe von 21.120 € durch die Klägerin.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/5, die Beklagte zu 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank