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Landgericht Köln, 3 O 255/13

Datum:
22.07.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 255/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:0722.3O255.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.902.44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.06.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 531,39 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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