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Landgericht Köln, 3 O 208/12

Datum:
13.08.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 O 208/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:0813.3O208.12.00
 
Tenor:

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des am 13.05.2014 verkündeten Urteils der Kammer dahingehend ergänzend berichtigt, dass

auf Seite 5 die beiden Sätze im 3. Absatz  und die beiden ersten Sätze des 4. Absatzes

(„Im April 2008 stellte R zunächst einen Betrag von 10 Mio. USD auf ein Konto der V bei der Beklagten zur Verfügung. Dies allerdings mit Sperrvermerk, so dass auf das Geld nicht zugegriffen werden konnte.

In der Folgezeit überwies R weitere 20 Mio. Euro auf ein Konto der V bei der Deutschen Bank. Auf dieses Geld konnte ebenfalls nicht zugegriffen werden, da für dieses Konto zwischenzeitlich ein Pfändungsbeschluss zugunsten Bs vorlag.“)

gestrichen und wie folgt neu gefasst werden:

 
1 2 3 4
 

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