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Landgericht Köln, 28 O 107/14

Datum:
10.03.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 107/14
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:0310.28O107.14.00
 
Tenor:

Auf den Antrag der Antragstellerin vom 6.3.2014 wird – nachdem die Antragstellerin durch Vorlage eines Ausdrucks des Artikels „Ihr wollt es doch auch“ von www.xxx.de vom 8.1.2014, einer eigenen eidesstattlichen Versicherung sowie vorprozessualen Schriftwechsels der Parteien glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihr begehrten einstweiligen Verfügung gegeben sind - gemäß §§ 935 ff., 916 ff., 938 ZPO, §§ 823, 1004 BGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, §§ 22, 23 KUG und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung, im Wege der

einstweiligen Verfügung

angeordnet:

 
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