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Landgericht Köln, 26 S 37/13

Datum:
25.06.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 S 37/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:0625.26S37.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 111 C 583/12
 
Tenor:

 Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.8.2013 verkündete Urteil

              des Amtsgerichts Köln – 111 C 583/12 - wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

              Die Revision wird zugelassen.

 
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