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Landgericht Köln, 20 O 370/13

Datum:
02.07.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 370/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:0702.20O370.13.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5000 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.10.2013 zu zahlen.

2.       Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die anfallenden Kosten für die Rechtsverteidigung in dem vom Finanzgericht Düsseldorf zum Az. 4 K 3691/12 VE dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Verfahren zum Aktenzeichen C-152/13 zu tragen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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