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Landgericht Köln, 11 S 301/13

Datum:
15.04.2014
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 301/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2014:0415.11S301.13.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 13.06.2013 - Az. 271 C 51/12 - teilweise abgeändert und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 467,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.02.2012 sowie weitere 74,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.02.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten der 1. Instanz tragen die Parteien jeweils zu 50 %, die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 45 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 55 %.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen, §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 540 Abs. 2 ZPO -

 
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