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Landgericht Köln, 87 O 41/11

Datum:
17.12.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
87 O 41/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:1217.87O41.11.00
 
Tenor:

  Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin 3.546,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2010 zu zahlen.

Die weitergehende Klage gegen die Beklagten zu 1. und zu 2. wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden zu 93 % der Klägerin und zu 7 % der Beklagten zu 1. auferlegt sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. zu 85 % der Klägerin; die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. hat die Klägerin ganz zu tragen. Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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