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Landgericht Köln, 7 O 101/13

Datum:
20.11.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 101/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:1120.7O101.13.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Ergänzung des Handelsvertretervertrages zwischen den Parteien vom 01.10.2009 über den 31.01.2012 hinaus bis zum 31.12.2013 fortbesteht.

Die Beklagte wird zu verurteilt, an den Kläger 1.926,92 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 30.04.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Kosten der Rechtsanwälte T in Höhe von netto 603,70 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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