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Landgericht Köln, 5 O 172/12

Datum:
09.04.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 172/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0409.5O172.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.273,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2009 zu zahlen.

                 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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