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Landgericht Köln, 4 O 442/11

Datum:
30.07.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 442/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0730.4O442.11.00
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger                       25.547,04 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem         Basiszinssatz ab dem 16.05.2011 zuzüglich Kosten der außergerichtlichen         Rechtsverfolgung in Höhe von 1.005,40 € zu zahlen.

              2. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger weitere 3.012,96 € nebst         Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit         Rechtshängigkeit zu zahlen.

              3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              4. Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Rechtsstreits.

              5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % vorläufig         vollstreckbar.

 
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