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Landgericht Köln, 29 S 40/13

Datum:
05.09.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 S 40/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0905.29S40.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 204 C 124/12
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.1.2013 – 204 C 124/12 – teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird in Gesamtschuldnerschaft mit Herrn T verurteilt, an die Klägerin 3.288,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.5.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20% und die Beklagte zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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