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Landgericht Köln, 29 O 312/12

Datum:
28.05.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 O 312/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0528.29O312.12.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 58.016,47 nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2012 Zug um Zug gegen Herausgabe des PKW Porsche 997 S Cabriolet mit der Fahrgestellnummer XXX0000 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des PKW Porsche 997 S Cabriolet mit der Fahrgestellnummer XXX0000 in Annahmeverzug befindet.

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte Busch & Kollegen in Höhe von EUR 1.761,08  freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7 % und der Beklagte zu 93 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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