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Landgericht Köln, 28 O 380/13

Datum:
13.09.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 380/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0913.28O380.13.00
 
Tenor:

Auf den Antrag der Antragstellerin vom 9.9.2013 wird, nachdem diese durch Vorlage des in der Zeitung „T“ Nr. 167 vom 30.8./1.9.2013 erschienenen Interviews mit dem Antragsgegner mit der Überschrift „Wie teuer wäre der Euro-Austritt?“,  des auf der Internetseite www.anonym.de am 30.8.2013 erschienenen Artikels mit der Überschrift „Es gibt ein Problem mit den Meinungsumfragen“, einer eidesstattlichen Versicherung vom 6.9.2013 sowie weiterer Unterlagen glaubhaft gemacht haben, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihr nachgesuchten einstweiligen Verfügung erfüllt sind, gemäß den §§ 935 ff., 916 ff., 938 ZPO, §§ 823, 1004 BGB, und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der

 
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