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Landgericht Köln, 28 O 341/13

Datum:
11.12.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 341/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:1211.28O341.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.4.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.4.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von außergerichtlich angefallenen Kosten in Höhe von 399,72 € gegenüber den Rechtsanwälten A Partnerschaftsgesellschaft freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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