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Landgericht Köln, 28 O 1129/11

Datum:
17.07.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 1129/11
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0717.28O1129.11.00
 
Tenor:

1.               Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 14.430,67 nebst Zinsen i. H. v. 5  Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2012 zu zahlen.

2.               Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere EUR 23.982,88 nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2013 zu zahlen.

3.               Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.               Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 65% und der Kläger zu 35 %.

5.               Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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