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Landgericht Köln, 26 S 9/13

Datum:
20.11.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 S 9/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:1120.26S9.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 26 S 9/13
 
Tenor:

          Die Berufung des Klägers gegen das am 25.1.2013 verkündete Urteil

              des Amtsgerichts Köln – 123 C 271/12 - wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung              gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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