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Landgericht Köln, 26 O 485/12

Datum:
09.09.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 O 485/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0909.26O485.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.325,00 € für den Zeitraum vom 22.03.2013 bis zum 19.06.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 87 % und der Beklagten zu 13 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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