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Landgericht Köln, 26 O 308/12

Datum:
27.03.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 O 308/12
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0327.26O308.12.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.172,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8.9.2011 zu bezahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 651,80€ zu bezahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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