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Landgericht Köln, 26 O 211/13

Datum:
30.10.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Aktenzeichen:
26 O 211/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:1030.26O211.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, die nachfolgend fettgedruckten oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen

Datenvolumen

Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten übertragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 384 kbit/s (Down- und Upload) begrenzt.

[Die Zählung des übertragenen Datenvolumens beginnt jeden Monat mit dem Kalendertag der betriebsfähigen Bereitstellung des aktuellen Call & Surf-Produktes. Am gleichen Kalendertag des Folgemonats wird eine gegebenenfalls erfolgte Begrenzung wieder aufgehoben.]

Produkt

Call & Surf

übertragenes

Datenvolumen

Basic,

Comfort,

Comfort Plus

75 GB / Monat

Comfort VDSL,

Comfort Plus VDSL

Comfort IP (Speed) mit VDSL 50

200 GB / Monat

Comfort IP (Speed) mit Fiber 100

300 GB / Monat

Comfort IP (Speed) mit Fiber 200

400 GB / Monat

„Call&Surf“

              - Comfort VDSL,

              - Comfort Plus VDSL

              - Comfort IP (Speed) mit VDSL 50

              - Comfort IP (Speed) mit Fiber 100

              - Comfort IP (Speed) mit Fiber 200

mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:

Datenvolumen

Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten übertragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 2 Mbit/s (Down- und Upload) begrenzt.

[Die Zählung des übertragenen Datenvolumens beginnt jeden Monat mit dem Kalendertag der betriebsfähigen Bereitstellung des aktuellen Call & Surf-Produktes. Am gleichen Kalendertag des Folgemonats wird eine gegebenenfalls erfolgte Begrenzung wieder aufgehoben.]

Produkt

Call & Surf

übertragenes

Datenvolumen

Comfort VDSL,

Comfort Plus VDSL

Comfort IP (Speed) mit VDSL 50

200 GB / Monat

Comfort IP (Speed) mit Fiber 100

300 GB / Monat

Comfort IP (Speed) mit Fiber 200

400 GB / Monat

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2013 zu zahlen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
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