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Landgericht Köln, 24 O 8/13

Datum:
20.06.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 8/13
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0620.24O8.13.00
 
Tenor:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

 
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