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Landgericht Köln, 22 O 244/10

Datum:
04.01.2013
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 O 244/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2013:0104.22O244.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.051,83 € nebst 4 % Zinsen seit dem 21.01.1999 Zug um Zug gegen Rückübertragung der Aktien der Beklagten mit den folgenden Seriennummern zu zahlen: 300 Stück mit der Seriennummer ###1, 40 Stück mit der Seriennummer ###2, 20 Stück mit der Seriennummer ###3.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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